Sicherheit 

Alle bei den Stadtschützen Thun schiessenden Schützen sind verpflichtet die Anweisungen der Standaufsicht oder des Standwartes zu respektieren und zu befolgen. Oberstes Gebot: sich und andere nicht gefährden!

Für Bundesübungen (Obligatorisches, Feldschiessen) gelten die Sicherheitsregeln des VBS, Kapitel 11 27_123_d_Dok.pdf, siehe auch Schiesswesen ausser Dienst

Für alle anderen Schiessen (freies Training, organisierte Wettkämpfe) gelten die Regeln des SSV: Reglemente SSV

Fragen zum Waffengesetz? Antworten findes du hier: BE20200120_Waffenbroschüre.pdf oder direkt unter Admin.ch Waffengesetz

Handhabung im Einzelnen siehe in den entsprechenden Sektionen

Umwelt

Die Schiessanlage Guntelsey entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Sämtliche Scheiben sind mit Kugelfängen versehen.