Sicherheit
Alle bei den Stadtschützen Thun schiessenden Schützen sind verpflichtet die Anweisungen der Standaufsicht oder des Standwartes zu respektieren und zu befolgen. Oberstes Gebot: sich und andere nicht gefährden!
Für Bundesübungen (Obligatorisches, Feldschiessen) gelten die Sicherheitsregeln des VBS, Kapitel 11 27_123_d_Dok.pdf, siehe auch Schiesswesen ausser Dienst
Für alle anderen Schiessen (freies Training, organisierte Wettkämpfe) gelten die Regeln des SSV: Reglemente SSV
Fragen zum Waffengesetz? Antworten findes du hier: BE20200120_Waffenbroschüre.pdf oder direkt unter Admin.ch Waffengesetz
Handhabung im Einzelnen siehe in den entsprechenden Sektionen